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Home Leistungen-Liste Lärmschutz in der Bauleitplanung

Lärmschutz in der Bauleitplanung

Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung gibt die DIN 18005. Im Beiblatt 1 der Norm sind Orientierungswerte als Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung angegeben. Für die Beurteilung ist tags der Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr zugrunde zu legen. Die Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Im Nachtzeitraum wird unterschieden zwischen der Art des Lärms. Der höhere Orientierungswert gilt für Verkehrslärm, der niedrigere für Gewerbelärm.

 

 

Nutzungen Tag Nacht
Reine Wohngebiete (WR)
Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete
50 40/35
Allgemeine Wohngebiete (WA)
Kleinsiedlungsgebiete (WS)
Campingplatzgebiete
55 45/40
Friedhöfe, Kleingarten- u. Parkanlagen 55 55/50
Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40
Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50/45
Kerngebiet (MK), Gewerbegebiet (GE) 65 55/50
sonst. Sondergebiete, soweit sie schutz-
bedürftig sind, je nach Nutzungsart
45 – 65 35 – 65

Tab.: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN 18005 Beiblatt 1 (Werte in dB(A))

Benötigen Sie eine schalltechnische Untersuchung im Rahmen Ihres Bebauungsplanverfahrens? Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne.

Kontaktdaten

Ingenieurbüro RaWa
Dipl.-Ing. (FH) Christel Raab-Walliczek
Robert-Koch-Straße 10
54329 Konz
Tel.: 06501/6012029
Fax: 03222/3487109
info@ib-rawa.de

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