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Industrie- und Gewerbelärm

Industrie- und Gewerbebetriebe benötigen oftmals ein Schallgutachten, wenn sie den Neubau eines Betriebsgebäudes oder eine Erweiterung ihres Betriebes planen. Die Genehmigungsbehörde fordert in solchen Fällen im Rahmen der Bau- oder der Betriebsgenehmigung eine Schalltechnische Untersuchung gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – kurz TA Lärm.

In der TA Lärm sind Immissionsrichtwerte festgelegt, die 0,5 m vor dem geöffneten Fenster an der nächstgelegenen schutzbedürftigen Bebauung einzuhalten sind. Die Richtwerte sind dabei abhängig von der Gebietsart, in der sich die schutzbedürftige Bebauung befindet. Es wird unterschieden zwischen dem Tagzeitraum (6 – 22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (22 – 6 Uhr). Zusätzlich werden gewisse Zeiten als Ruhezeiten definiert und mit einem Ruhezeitenzuschlag belegt. In der folgenden Tabelle sind die Immissionsrichtwerte aufgeführt.

Tabelle: Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm

Tag

dB(A)

Nacht

dB(A)

in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35
in reinen Wohngebieten 50 35
in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40
in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 45
in Gewerbegebieten 65 50
in Industriegebieten 70 70

 

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um maximal 30 dB(A) und nachts um maximal 20 dB(A) überschreiten.

Um zu prüfen, ob der geplante Betrieb die Vorgaben der TA Lärm erfüllt, werden Prognoseberechnungen auf Grundlage eines dreidimensionalen Simulationsmodells durchgeführt und die so ermittelten Beurteilungspegel mit den Richtwerten verglichen.

Werden die Richtwerte überschritten, werden geeignete Lärmschutzmaßnahmen mit dem Betreiber abgestimmt und dimensioniert.

Benötigen Sie ein Gutachten gemäß TA Lärm? Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gern bereits in der Planungsphase hinsichtlich möglicher Schallschutzmaßnahmen. Denn grundsätzlich gilt: Je früher man den Schallschutz bei den Planungen berücksichtigt, desto effektiver und kostengünstiger lässt er sich verwirklichen. Gerne erstelle ich eine schalltechnische Untersuchung gemäß TA Lärm für Sie.

 

Kontaktdaten

Ingenieurbüro RaWa
Dipl.-Ing. (FH) Christel Raab-Walliczek
Robert-Koch-Straße 10
54329 Konz
Tel.: 06501/6012029
Fax: 03222/3487109
info@ib-rawa.de

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