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Home Leistungen-Liste Sport- und Freizeitlärm

Sport- und Freizeitlärm

Insbesondere durch die zunehmende Nachverdichtung der Städte und durch das Streben nach möglichst kurzen Wegen bergen Sport- und Freizeitanlage aus Sicht des Immissionsschutzes häufig Konfliktpotential.

Zur Ermittlung und Beurteilung von Lärm, der von Sportanlagen ausgeht, ist die Sportanlagen­lärmschutz­­­verordnung (18. BImSchV) heranzuziehen.

In der Sportanlagenlärmschutz­verordnung werden Immissionsrichtwerte für drei Beurteilungszeiträume (Tags außerhalb der Ruhezeit, Tags innerhalb der Ruhezeit und Nachts) aufgeführt.

Um zu prüfen, ob die Vorgaben der Sportanlagenlärmschutz­verordnung erfüllt werden, werden Prognoseberechnungen auf Grundlage eines dreidimensionalen Simulationsmodells durchgeführt und die so ermittelten Beurteilungspegel mit den Richtwerten verglichen.

 

Gebietsart Tags Nachts
Außerhalb Ruhezeit Innerhalb Ruhezeit
In Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten 45 45 35
In reinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 50 45 35
In Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 50 40
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 55 45
In Gewerbegebieten 65 60 50

Tab. Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV, Werte in dB(A)

Freizeitanlagen wie z.B. Freilichtbühnen, Freizeitparks, Badeplätze hingegen werden in der Regel nach der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt. Die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie sind auf den ersten Blick vergleichbar mit denen der 18. BImSchV. Allerdings gibt es dennoch einige Unterschiede. So sind z.B. die Werte für die Ruhezeiten bei Freizeitanlagen an Sonn- und Feiertagen ganztägig einzuhalten und es gibt weniger Tage im Jahr, an denen eine Überschreitung der Richtwerte in bestimmten Grenzen erlaubt ist. Insgesamt ergibt sich bei Freizeitanlagen eine strengere Beurteilung als bei Sportanlagen.

Benötigen Sie eine schalltechnische Untersuchung für eine Sport- oder Freizeitanlage? Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gern.

 

 

Kontaktdaten

Ingenieurbüro RaWa
Dipl.-Ing. (FH) Christel Raab-Walliczek
Robert-Koch-Straße 10
54329 Konz
Tel.: 06501/6012029
Fax: 03222/3487109
info@ib-rawa.de

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